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die Abstammungsurkunde, -, -n

POVEZANI POJMOVI: Geburtsurkunde

Die Abstammungsurkunde ist eine Personenstandsurkunde zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.
Abstammungsurkunden sind Urkunden, die die tatsächliche Abstammung wiedergeben. Bei Eheschließungen ist insbesondere die Abstammungsurkunde erforderlich, da nur daraus hervorgeht, wer die leiblichen Eltern sind. In der Geburtsurkunde sind hingegen nur die "rechtlichen Eltern" enthalten, insbesondere die Adoptiveltern.
Die Abstammungsurkunde wird am 1. Januar 2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft.
(IZVOR: Wikipedia, <http://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsurkunde>)

Die Abstammungsurkunde wird in der Regel nur zur Anmeldung der Eheschließung benötigt. Sie enthält bei als Kind angenommenen Personen Angaben über die leiblichen und annehmenden Eltern und ermöglicht es so, dem Standesamt, das Ehehindernis der Verwandtschaft erkennen zu können.
(IZVOR: <http://stepone.offenbach.de/Lebenslagen/Heirat>)