Mit dem durch Vergabe eines Zeugnisses bestätigten Bestehen der Diplom-Vorprüfung (umgangssprachlich Vordiplom) hat der Student eines Diplom-Studiengangs die Grundlagen seines Studienfachs erlernt und damit das Grundstudium beendet. Im nun folgenden Hauptstudium erfolgt die Spezialisierung innerhalb des Fachs und schließlich die Diplom-Prüfung. Das Vordiplom (auch "Zwischenprüfung") ist hochschulrechtlich kein Abschluss, es wird mit dem Bestehen auch kein akademischer Grad verliehen.
(IZVOR: http://de.wikipedia.org/wiki/Diplom-Vorprüfung)
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