2 das Erbgut, -(e)s, Erbgüter
SINONIM: der Erbhof, -(e)s, Erbhöfe
Der Begriff Erbgut bezeichnet in der Landwirtschaft den bäuerlichen Hof der ungeteilt (in der Regel dem ältesten Sohn) vererbt wird, siehe Erbhof. (IZVOR: http://de.wikipedia.org/wiki/Erbgut)
Erbhof - ein landwirtschaftlicher Betrieb, der dem Erbrecht des Reichserbhofgesetzes von 1933 (aufgehoben am 20. 2. 1947) unterworfen war. (IZVOR: http://www.wissen.de/)
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