Die Geburtsurkunde gehört neben der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde zu den drei wesentlichen Personenstandsurkunden.
Dabei handelt es sich um Auszüge aus den Personenstandsbüchern (Geburten-, Ehe- und Sterbebuch), die den wesentlichen Inhalt der Eintragung wiedergeben.
Die Geburtsurkunde enthält
- den Familiennamen und den Vornamen des Kindes,
- den Zeitpunkt und Ort der Geburt des Kindes,
- das Geschlecht des Kindes,
- den Familiennamen und Vornamen der Eltern, ihren Wohnort sowie die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft.
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