Eine Musterfirmazeichnung (auch Musterzeichnung genannt) ist eine Unterschriftenprobe zu Vergleichszwecken. Die Firma ist der in das Firmenbuch eingetragene Name des Unternehmers oder der Unternehmerin, unter dem er oder sie Geschäfte betreibt und zeichnet (unterschreibt).
Folgende Personen haben eine Musterfirmazeichnung zu leisten:
- Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen, wenn sie im Firmenbuch eingetragen sind ("eingetragener Unternehmer" oder "eingetragene Unternehmerin", Abkürzung: "e.U.")
- vertretungsbefugte Gesellschafter und vertretungsbefugte Gesellschafterinnen bei Personengesellschaften
- (handelsrechtliche) Geschäftsführer und (handelsrechtliche) Geschäftsführerinnen oder
- Prokuristen und Prokuristinnen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
Hinweis: Eine solche Unterschrift ist öffentlich und gerichtlich oder notariell zu beglaubigen.
(IZVOR: <http://www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.990086.html>)
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