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die Vertragsstrafe, -, -n

SINONIM: Konventionalstrafe

(hr) ugovorna kazna

Die Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe od. Konventionsstrafe genannt) ist eine dem Vertragspartner fest zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der Versprechende seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Sie wird auch als Pönale (lateinisch poena = die Strafe, engl. penalty) bezeichnet. Neben das Pönale ist auch die Pönale gebräuchlich.
(IZVOR: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsstrafe)

Unter Vertragsstrafe versteht man einen pauschalierten Schadenersatz für den Fall, dass der Vertrag entweder gar nicht, nicht auf gehörige Art und Weise oder zu spät erfüllt wird. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Geldbetrag, unabhängig von der Höhe des Schadens.
(IZVOR: http://www.help.gv.at/)